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BGH - Entscheidung vom 31.05.1990

VII ZB 1/90

Normen:
ZPO § 313 Abs.1 Nr.5, Nr.6, §§ 313 b, 516

Fundstellen:
BB 1990, 1664
BGHR ZPO § 313b, Versäumnisurteil, unechtes 1
BauR 1990, 771
DRsp IV(416)313a
LM § 516 ZPO Nr. 28
NJW-RR 1991, 255
VersR 1991, 85

I.1. Der Kläger fordert von dem Beklagten Zahlung von Restwerklohn in Höhe von 16.969,92 DM u.a. für Verkleidungsarbeiten an einer Stahlhalle. Das Landgericht hat die Klage - nachdem der Kläger in der mündlichen [...]
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