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BGH - Entscheidung vom 16.10.1990

XI ZR 165/88

Normen:
BGB § 676

Fundstellen:
BB 1990, 2291
BGHR BGB § 676 Auskunftsvertrag 8
BauR 1991, 102
DB 1990, 2516
DRsp I(138)601b
LM § 676 BGB Nr. 40
NJW 1991, 352
NJW-RR 1991, 503
VersR 1991, 311
WM 1990, 1990

b. »Die Bekl. haftet der Kl. nicht aus einem stillschweigend abgeschlossenen Auskunftsvertrag auf Schadensersatz. Ein solcher Vertrag kommt nach gefestigter Rechtspr. zustande, wenn die Auskunft der Bank für den [...]
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