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BGH - Entscheidung vom 30.03.1990

V ZR 13/89

Normen:
BGB § 459 Abs. 2, § 463 Satz 1, § 195, § 477

Fundstellen:
BB 1990, 1021
BGHR BGB vor § 1 Verjährung 4
BGHR BGB § 459 Abs. 2 Eigenschaft, zusicherungsfähige 2
BGHR BGB § 477 Abs. 1 Verschulden bei Vertragsschluß 2
DRsp I(130)305d
MDR 1990, 1098
NJW 1990, 1658
WM 1990, 1344

Mit notariell beurkundetem Vertrag vom 2. Mai 1984 verkauften die Beklagten an die Klägerin ein - inzwischen versteigertes - Grundstück mit Gaststätte und Pension unter Ausschluß jeder Gewährleistung. Die Klägerin hat [...]
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