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BGH - Entscheidung vom 27.11.1990

X ZR 26/90

Normen:
BVB-Überlassung § 9 Nr. 4 Abs. 2

Fundstellen:
BB 1991, 373
BGHR AGBG § 9 Abs. 2 Nr. 1 BVB-Überlassung 1
BGHR AGBG § 9 Abs. 2 Nr. 1 BVB-Überlassung § 9 Nr. 4 Abs. 21
BGHR Besondere Vertragsbedingungen für die Überlassung von Datenverarbeitungsprogrammen § 9 Abs. 2 Nr. 4 Rücktrittsrecht 1
BGHZ 113, 55
CR 1991, 160 (LS)
DRsp I(120)179a-b
MDR 1991, 529
NJW 1991, 976
WM 1991, 512

Die Beklagte schloß am 31. Oktober 1986 mit dem G. G. K., einer Einrichtung des Landes Nordrhein-Westfalen, einen formularmäßigen Vertrag über die Bereitstellung des EDV-Programms UTeam-Z zur unbefristeten Nutzung [...]
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