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BGH - Entscheidung vom 21.09.1990

2 StR 359/90

Normen:
StPO § 37 Abs.1 S.1, § 345
ZPO § 212 a

Fundstellen:
AnwBl 1990, 628
DRsp IV(448)162d
MDR 1991, 75
NJW 1991, 709
NStZ 1991, 49
StV 1991, 8

d. »Der Angekl. hat die Revisionsbegründungsfrist versäumt. Die Frist wurde dadurch in Lauf gesetzt, daß der Verteidiger des Angekl. das Empfangsbekenntnis unterschrieb und damit den Erhalt der Urteilsausfertigung [...]
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