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BGH - Entscheidung vom 13.07.1990

3 StR 228/90

Normen:
StPO § 52 Abs.2, Abs.3 S.1, § 252

Fundstellen:
DRsp IV(448)164d
NStZ 1990, 549

d. »Geht man ... davon aus, daß [im vorl. Fall] die Kinder die Bedeutung ihres Zeugnisverweigerungsrechts nicht erkannt haben, so hätte die Zeugin W. als deren alleinvertretungsberechtigte Mutter entsprechend belehrt [...]
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