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BGH - Entscheidung vom 12.06.1990

VI ZR 273/89

Normen:
BGB § 823 Abs.1

Fundstellen:
BGHR BGB § 823 Abs. 1 Verkehrssicherungspflicht 35
DRsp I(145)361d
MDR 1990, 995
NJW-RR 1990, 1245
VersR 1990, 989

Am 22. Januar 1987 besuchte die damals 10 1/2 Jahre alte Klägerin mit ihrer um ein Jahr jüngeren Schwester Nazan T. das städtische Zentralbad der Erstbeklagten in G.. In dem Hallenbad befinden sich insgesamt 4 [...]
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