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BGH - Entscheidung vom 12.06.1990

VI ZR 297/89

Normen:
WaffG § 34 Abs. 1 Satz 2

Fundstellen:
BGHR BGB § 823 Abs. 1 Verkehrssicherungspflicht 36
BGHR WaffG § 34 Abs. 1 Satz 2 Überlassung 1
DRsp I(145)358e
LM WaffG Nr. 2
NJW 1991, 696
NJW-RR 1991, 24
VersR 1990, 1289

Am 15. Februar 1987 hielten sich die damals befreundeten Parteien in der Wohnung der Eltern des Beklagten in dessen Zimmer auf. Sie unterhielten sich bei Musik aus einem Cassettenrekorder und tranken Cola mit Rum. Der [...]
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