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BGH - Entscheidung vom 03.05.1990

4 StR 177/90

Normen:
BtMG § 29 Abs. 1 S. 1 Nr. 1, Nr. 3
StGB § 25
StPO § 4 Abs. 2 S. 2, § 270

Fundstellen:
BGHR StPO § 4 Verbindung 3
MDR 1990, 1076 (Schmidt [11])

Das Landgericht hat den Angeklagten 'wegen uneidlicher Falschaussage und wegen unerlaubten Erwerbs, Besitzes sowie Einfuhr von Betäubungsmitteln' (gemeint ist: wegen falscher uneidlicher Aussage und wegen unerlaubten [...]
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