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BGH - Entscheidung vom 06.12.1990

VIl ZR 98/89

Normen:
HGO (Hessische Gemeindeordnung) § 71 Abs. 2

Fundstellen:
BauR 1991, 223
NJW-RR 1991, 574
ZfBR 1991, 97

Der Beklagte zu 1 war aufgrund eines Ingenieurvertrages für die Klägerin mit der Aufnahme und Beseitigung von Manöverschäden in deren Gemeindegebiet befaßt. Seine Aufgabe bestand u.a. darin, die Schadensbeseitigung [...]
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