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BGH - Entscheidung vom 11.07.1990

VIII ZR 219/89

Normen:
BGB § 463

Fundstellen:
BB 1990, 1928
DRsp I(130)312d
NJW 1990, 2680

»... Die Kl. hat den Schadensersatzanspruch wegen Fehlens einer zugesicherten Eigenschaft gewählt, ohne daß sie das ihr zustehende Wahlrecht (§ 463 Satz 1 BGB ) zuvor verloren hätte. Zu einer Vollziehung der Wandelung [...]
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