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BGH - Entscheidung vom 12.07.1990

III ZR 141/89

Normen:
BBauG § 45 Abs. 1

Fundstellen:
BGHR BauGB § 45 Abs. 1 Umlegungszweck 1

Die Rechtssache hat keine grundsätzliche Bedeutung. Die Revision bietet auch im Ergebnis keine Aussicht auf Erfolg. Die Revision hält den Umlegungsbeschluß für rechtswidrig, weil die Umlegung nicht 'primär' eine [...]
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