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BGH - Entscheidung vom 26.04.1990

III ZR 47/89

Normen:
GG Art. 14 Abs. 3 Satz 4
NRW DenkmalschutzG § 30, § 31
NRW LEnteig- und EntschG
PrEnteigG § 30

Fundstellen:
BGHR NW DenkmalschutzG § 31 Rechtsweg 1
BGHR Pr EnteigG § 9 Übernahmeanspruch 1
BRS 50 Nr. 138
BRS 53 Nr. 179
BauR 1991, 67
DVBl 1990, 1185
EStTNW 1990, 668
MDR 1991, 130
NVwZ 1990, 595
NVwZ-RR 1990, 595
StädteT 1991, 238
WM 1990, 1892
Warn 1990, 122

Die Klägerin zu 1 ist Eigentümerin eines bebauten Grundstücks in X. , das sie langfristig an die - mit ihr wirtschaftlich verbundene - Klägerin zu 2 verpachtet hat. Die Klägerin zu 2 betreibt dort ein Handels- und [...]
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