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BGH - Entscheidung vom 11.01.1990

IX ZR 58/89

Normen:
BGB § 401, § 412, § 774 Abs.1 S.1, S.2, Abs.2 S.2

Fundstellen:
BB 1990, 448
BGHR BGB § 774 Abs. 1 Satz 1 Rechtsübergang 1
BGHR BGB § 774 Abs. 1 Satz 1 Zinsvorauszahlung 1
BGHR BGB § 774 Abs. 1 Satz 2 Konkurrenzverhältnis 1
BGHZ 110, 41
BauR 1990, 215
DRsp I(138)581a-b
JR 1991, 193
JuS 1990, 581
MDR 1990, 539
NJW 1990, 903
WM 1990, 260
ZIP 1990, 222

Die Beklagte gewährte im Jahre 1980 der Firma B. Finanzierungsgesellschaft AG (im folgenden: Hauptschuldnerin) Darlehen von 75,6 Mio DM zur Finanzierung zweier Bauvorhaben in Neuss und Frankfurt. Als Sicherheit dienten [...]
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