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BGH - Entscheidung vom 02.10.1990

XI ZR 205/89

Normen:
BGB § 1169, § 1192 Abs.1

Fundstellen:
BGHR BGB § 1191 Abs. 1 Rückgewähranspruch 2
DB 1991, 381
DRsp I(154)186b
EWiR § 1191 BGB 1/91, 53
JuS 1991, 332
LM § 1192 BGB Nr. 32
NJW-RR 1991, 305
Rpfleger 1991, 105
WM 1991, 86
ZIP 1991, 19

Der Kl. hatte der B. zur Darlehensabsicherung Grundschulden auf seinem Grundstück eintragen lassen. Die B. verkaufte ihre Forderungen gegen den Kl. an G.; die Sicherungsgrundschulden verblieben bei der B. Diese trat [...]
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