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BGH - Entscheidung vom 08.05.1990

KZR 21/89

Normen:
GWB § 26 Abs. 2

Fundstellen:
BGHR GWB § 26 Abs. 2 Gleichartigkeit 3
BGHR GWB § 26 Abs. 2 Interessenabwägung 3
GRUR 1991, 938
MDR 1990, 988

Die Kläger, die Inhaber eines medizinischen Bade- und Massagebetriebes in B. sind, nehmen die beklagte Ersatzkasse auf Schadensersatz in Anspruch. Sie machen geltend, die Beklagte behandele sie bei der Vergütung [...]
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