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BGH - Entscheidung vom 18.04.1990

3 StR 252/88

Normen:
GG Art. 20 Abs.3
StPO § 154 Abs.1

Fundstellen:
BGHSt 37, 10
DRsp IV(452)126a-b
JuS 1990, 939
MDR 1990, 741
NJW 1990, 1924
NStZ 1990, 399

»Die »Zusage« der StA, eine bestimmte Tat nicht zu verfolgen, wenn der Beschuld. sein Rechtsmittel unter Hinnahme einer empfindlichen Strafe in einer anderen Sache zurücknimmt, begründet kein Verfahrenshindernis; sie [...]
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