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BGH - Entscheidung vom 16.05.1990

2 StR 143/90

Normen:
StGB § 49 Abs. 1, §§ 52, § 211 Abs. 2

Fundstellen:
BGHR StGB vor § 1/natürliche Handlungseinheit - Entschluß, einheitlicher 3
BGHR StGB § 211 Abs. 1 - Strafmilderung 1
DRsp III(310)189c
EzSt StGB § 211 Nr. 28
MDR 1990, 834
NJ 1991, 87
NJW 1990, 2896
NStE Nr. 38 zu § 211 StGB
NStZ 1990, 490
StV 1990, 496

Das Landgericht hat die Angeklagte wegen Mordes zu einer Freiheitsstrafe von zwölf Jahren verurteilt. Mit ihrer auf die Verletzung sachlichen Rechts gestützten und zuungunsten der Angeklagten eingelegten Revision [...]
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