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BGH - Entscheidung vom 01.02.1990

VII ZR 150/89

Normen:
BGB §§ 242, 633

Fundstellen:
BB 1990, 590
BGHR BGB § 633 Abs. 3 Beweislast 1
BGHR BGB § 633 Abs. 3 Kostenvorschuß 3
BGHZ 110, 205
BauR 1990, 358
DB 1990, 878
DRsp I(138)578a-c
MDR 1990, 616
NJW 1990, 1475
WM 1990, 1040
WM 1990, 205
ZfBR 1990, 175

Die Klägerin errichtete als Hauptunternehmerin 1982/1983 für einen Bauherrn ein Seniorenwohnheim in K.. Die Innenputzarbeiten ließ sie 1982 durch die Beklagte als Nachunternehmerin ausführen. 1985 beanstandete der [...]
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