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BGH - Entscheidung vom 12.07.1990

I ZR 62/89

Normen:
UWG § 1

Fundstellen:
BGHR HdwO § 87 Nr. 3 Inkassotätigkeit 1
BGHR RBerG Art. 1 § 3 Nr. 1 Inkassotätigkeit 1
BRAK-Mitt 1990, 256
DRsp IV(485)237a-b
DÖV 1991, 217
GRUR 1991, 53
GewArch 1991, 36
MDR 1991, 221
NJW 1991, 1759
WM 1990, 1836
wrp 1991, 102

Die Beklagten sind Kreishandwerkerschaften, die eine gemeinsame Inkassostelle zur vorgerichtlichen Einziehung von Werklohnforderungen der Mitglieder der ihnen angeschlossenen Handwerksinnungen unterhalten. Der klagende [...]
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