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BGH - Entscheidung vom 07.11.1990

XII ZR 123/89

Normen:
BGB § 1603 Abs.1, Abs.2, § 1606 Abs.3 S.2

Fundstellen:
BGHR BGB § 1603 Abs. 1 Leistungsfähigkeit 5
BGHR BGB § 1603 Abs. 2 Satz 1 Opfergrenze 1
BGHR BGB § 1603 Abs. 2 Satz 2 Betreuung 1
BGHR BGB § 1603 Betreuungskosten 1
DRsp I(167)381a-b
FamRZ 1991, 182
LM § 1603 BGB Nr. 40
NJW 1991, 697
NJW-RR 1991, 834

Die im Februar 1977 und im Oktober 1979 geborenen Klägerinnen sind die ehelichen Kinder der Beklagten aus ihrer geschiedenen Ehe. Sie leben im Haushalt des Vaters, dem im Scheidungsverbundurteil vom 30. September 1987 [...]
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