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BGH - Entscheidung vom 25.09.1990

VI ZR 285/89

Normen:
BGB § 823
RVO § 636

Fundstellen:
AP Nr. 19 § 636 RVO
BGHR BGB § 823 Abs. 1 Verkehrssicherungspflicht 37
BGHR RVO § 636 Abs. 1 Versicherter 1
BGHR ZPO § 286 Abs. 1 Sachverständigenbeweis 7
DfS Nr. 1994/374
JuS 1991, 430
LM § 823 [Aa] BGB Nr. 121
MDR 1991, 326
NJW 1991, 98
NJW-RR 1991, 856
VersR 1990, 1409

Die Klägerin nimmt den Beklagten als Träger des Kreiskrankenhauses E. auf Zahlung von Schmerzensgeld in Anspruch. Im Jahre 1981 war die damals 39-jährige Klägerin als Raumpflegerin bei der ISS-GmbH beschäftigt, der [...]
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