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BGH - Entscheidung vom 29.10.1990

II ZR 226/89

Normen:
AktG § 305 Abs. 4 Satz 3, § 306

Fundstellen:
AG 1991, 104
AktGes 1991, 104
BB 1991, 20
BGHR AktG § 305 Abs. 4 Satz 3 Fristberechnung 1
BGHZ 112, 382
DB 1991, 88
DRsp II(220)360a
EWiR § 305 AktG 1/91, 425
MDR 1991, 225
NJW 1991, 566
WM 1990, 2111
ZIP 1991, 100

Der Kläger hat nach dem 29. April 1987 vierzig Vorzugsaktien der L. AG im Nennwert von jeweils 50 DM zu einem Kurs von unter 500 DM erworben. Zwischen der L. AG und der Beklagten besteht ein Beherrschungsvertrag, in [...]
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