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BGH - Entscheidung vom 12.06.1990

5 StR 268/89

Normen:
BNotO § 14 Abs. 1
StGB § 266 Abs. 1

Fundstellen:
BB 1990, 1664
BGHR BNotO § 14 - Belehrungspflicht 1
BGHR StGB § 266 Abs. 1 - Vermögensbetreuungspflicht 15
BGHR StGB § 266 Abs. 1 - Vorsatz 2
BGHR StPO § 136a Abs. 1 Satz 3 - Versprechungen 3
DNotZ 1991, 744
DRsp IV(485)250d
EzSt StGB § 266 Nr. 12
MDR 1990, 837
NJW 1990, 3219
NStE Nr. 27 zu § 266 StGB
NStZ 1990, 437
wistra 1991, 219

Das Landgericht hat den Angeklagten wegen Untreue zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren verurteilt und die Vollstreckung der Strafe zur Bewährung ausgesetzt. Vom weiteren Vorwurf der Untreue in zwei Fällen hat es [...]
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