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BGH - Entscheidung vom 10.05.1990

VII ZR 209/89

Normen:
BGB § 315 Abs.3, § 651

Fundstellen:
BB 1990, 1373
BGHR BGB § 315 Abs. 3 Stromversorgung 1
BauR 1990, 480
DB 1990, 2318
DRsp-ROM Nr. 1992/1242
DRsp I(125)370a
DRsp I(138)599c
MDR 1991, 39
NJW-RR 1990, 1204
WM 1990, 1715
ZfBR 1990, 224

Die Klägerin verlangt vom Beklagten restlichen Werklohn für den Anschluß seines Wohnhauses an das städtische Stromnetz. Sie hat in Hamburg das Monopol für die Versorgung mit Elektrizität. Der Beklagte, ein [...]
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