Entscheidung
Bei widersprüchlichen Feststellungen zu den Betäubungsmittelmengen, mit denen Handel getrieben worden ist, muß das Urteil aufgehoben werden.
BGH (1 StR 616/90)Datum: 20.12.1990
Auszug:
Von dem im Bett versteckten Heroin (50 g) war nur die Hälfte (25 g) zum Verkauf bestimmt. Insgesamt bezog sich der Handel daher nur auf 75 g Heroin (mit 11,25 g Heroinhydrochlorid), nicht auf 100 g Heroin (mit 15 g [...]
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