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BGH - Entscheidung vom 22.10.1990

II ZR 209/89

Normen:
BGB § 305

Fundstellen:
DStR 1991, 192

Die Klägerin ist eine Cousine des Beklagten. Dieser ist neben seinem Sohn E. Sch. und M. W. B. Kommanditist der B. & G. GmbH & Co. Sein Kommanditanteil beträgt nominell 1 Mio. DM. Persönlich haftende Gesellschafterin [...]
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