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BGH - Entscheidung vom 07.11.1990

XII ZR 129/89

Normen:
ZPO § 620 S. 1 Nr. 6, § 620f Abs. 1 S. 1

Fundstellen:
BGHR ZPO § 620 Satz 1 Nr. 6 Außerkrafttreten 1
BGHR ZPO § 620f Abs. 1 Satz 1 Feststellungsurteil 1
DRsp IV(418)252a
FamRZ 1991, 180
MDR 1991, 439
NJ 1991, 317
NJW 1991, 705

Die Klägerin war mit E.S., einem Arbeitnehmer der Beklagten, verheiratet. Im Scheidungsverfahren erließ das Amtsgericht Duisburg am 26. November 1986 eine einstweilige Anordnung gemäß § 620 Abs. 1 Nr. 6 ZPO , nach der [...]
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