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BGH - Entscheidung vom 08.11.1990

III ZR 364/89

Normen:
BauGB § 40 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1
GG Art. 14
SaarlStrG § 11 Abs. 2

Fundstellen:
BGHR BauGB § 217 Zuständigkeit 1
BGHR BauGB § 40 Abs. 2 Übernahmeanspruch 1
BGHR BauGB § 93 Abs. 4 Bemessungszeitpunkt 1
BGHR BauGB § 95 Abs. 1 Satz 1 Fluchtlinienfestsetzung 1
BGHR GG Art. 14 Abs. 3 Rechtsposition 2
BGHR GG Art. 14 Abs. 3 Übernahmeanspruch 1
BGHR Saarl StrG § 11 Abs. 2 Übernahmeanspruch 1
BRS 53 Nr. 114
MDR 1991, 510
RdL 1991, 8
WF 1991, 75
WM 1991, 336

Die klagende Stadt nimmt den beklagten Rechtsanwalt wegen fehlerhafter Führung eines Vorprozesses aus dem Gesichtspunkt der Anwaltshaftung auf Schadensersatz in Anspruch. Die Rechtsvorgängerin der Klägerin, die [...]
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