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BGH - Entscheidung vom 07.12.1990

3 StR 326/90

Normen:
BtMG § 29 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1, § 29 Abs. 3 Nr. 4, § 30 Abs. 1 Nr. 4
StGB § 52

Fundstellen:
BGHR BtMG § 29 Abs. 1 Nr. 1 - Fortsetzungszusammenhang 7
NStZ 1991, 276 (Detter)
NStZ 1991, 326 (Schoreit)
StV 1992, 162

Das Landgericht hat gegen den Angeklagten wegen unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln gemäß § 29 Abs. 1 Nr. 1 BtMG (Fall II 1) auf eine Einzelstrafe von neun Monaten und wegen eines weiteren Falles des [...]
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