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AG Altenkirchen - Entscheidung vom 07.11.1990

4 F 161/90

Normen:
BGB § 1612

Fundstellen:
FamRZ 1991, 596
LSK-FamR/Hannemann, § 1612 BGB LS 26
LSK-FamR/Hannemann, § 1612 BGB LS 30

B. Im Ergebnis ähnlich wie die Entscheidung des OLG Köln, FamRZ 1985, 829 , vorst. LSK-FamR/Hannemann, § 1612 BGB LS 30, trotz grundsätzlicher Bedenken hiergegen im Hinblick auf die vom Gesetz (§ 1612 Abs. 2 Satz 2 BGB [...]
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