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VGH Hessen - Entscheidung vom 24.01.1989

IV N 8/82

Normen:
BauGB § 1 Abs. 5
BauGB § 1 Abs. 6
BauGB § 214
BauGB § 244
BBauG § 8 Abs. 2 S. 1
BBauG § 155b Abs. 1 Nr. 6
HGO (Gemeindeordnung) Hessen § 25 Abs. 1 S. 1 Nr. 2
HGO (Gemeindeordnung) Hessen § 25 Abs. 5 Nr. 5
HGO (Gemeindeordnung) Hessen § 25 Abs. 6 S. 1
HGO (Gemeindeordnung) Hessen § 25 Abs. 6 S. 2
HGO (Gemeindeordnung) Hessen § 25 Abs. 6 S. 3
VwGO § 47 Abs. 1 Nr. 1

Fundstellen:
BRS 49 Nr. 8
BRS 51 Nr. 87
NVwZ-RR 1989, 609
UPR 1989, 394

I. Die Antragsteller sind Erben des früheren Eigentümers des ca. 18.500 qm großen Grundstücks Gemarkung B ... M -- Erblasser -- und als Erbengemeinschaft nunmehr Eigentümer des Grundstücks. Das Grundstück liegt im [...]
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