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VGH Baden-Württemberg - Entscheidung vom 06.06.1989

9 S 1039/89

Normen:
VwVfG § 2 Abs.3 Nr.2, § 45 Abs.2

Fundstellen:
DRsp V(598)171a-b
DVBl 1989, 1202
NVwZ-RR 1990, 27

Bei der Bewertung einer Aufsichtsarbeit der Zweiten juristischen Staatsprüfung hatte der Zweitprüfer einen vom Bearbeiter genannten Paragraphen übersehen und das vermeintliche Fehlen bei der Begutachtung vermerkt. Nach [...]
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