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VG Köln - Entscheidung vom 18.12.1989

23 L 1816/89

Normen:
GG Art. 14 Abs. 1
OBG NRW § 19

Fundstellen:
DRsp V(540)198d
NVwZ-RR 1990, 414
WuM 1990, 579
ZMR 1990, 196

d. »Die Inanspruchnahme Dritter nach § 19 OBG Nordrh.-Westf. ist das letzte Mittel zur Beseitigung akuter Obdachlosigkeit. Eine derartige Maßnahme ist deshalb auch nur so lange rechtlich zulässig, wie die Beschaffung [...]
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