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OVG Rheinland-Pfalz - Entscheidung vom 19.04.1989

10 C 20/88

Normen:
BBauG § 1 Abs.6
BauGB § 1 Abs.6

Fundstellen:
BRS 49 Nr. 17
BauR 1989, 705
DRsp V(527)337c
NJW 1990, 1250
NVwZ 1990, 281
OVGE Rh.-Pf. u. Saar 22, 359

»Der angegriffene Bebauungsplan beruht, soweit er in der Nähe des Anwesens des AntrSt. eine Pflasterung der Landesstraße vorsieht, auf einer fehlerhaften Abwägung der öffentlichen und privaten Belange i. S. des § 1 [...]
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