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OVG Hamburg - Entscheidung vom 24.05.1989

Bs IV 133/89

Normen:
BSHG § 15, § 26

Fundstellen:
DRsp V(545)110b-c
FEVS 39, 187
FamRZ 1989, 1356

»... Um eine besondere Härte anzunehmen, muß ein gegenüber der Regelvorschrift (Satz 1) atypischer Lebenssachverhalt gegeben sein, der es für den Auszubildenden auch unter Berücksichtigung der öffentl. Interessen [...]
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