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OLG Stuttgart - Entscheidung vom 04.08.1989

11 U 82/89

Normen:
BRAO §§ 12, 43
UWG §§ 1, 3

Fundstellen:
AnwBl 1989, 568
DRsp IV(485)221a
NJW 1989, 2898
NStZ 1989, 536
StV 1989, 443

»... Als Anspruchsgrundlage [für den geltendgemachten Unterlassungsanspruch] kommt nur das standesrechtliche Werbeverbot i. V. m. §§ 1 , 3 UWG in Betracht. Gegen dieses .. Verbot verstößt die Führung der Bezeichnung [...]
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