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OLG Stuttgart - Entscheidung vom 24.01.1989

8 W 248/88

Normen:
WEG § 16
WEG § 43 Abs.2

Fundstellen:
DRsp I(152)148a-b
NJW-RR 1989, 841
OLGZ 1989, 179
WuM 1989, 199
ZMR 1989, 191

»§ 322 Abs. 2 ZPO gilt für eine im Streitverfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit zur Aufrechnung gestellte Forderung entsprechend. Über das Bestehen einer solchen Forderung darf nur aufgrund einer zulässigen [...]
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