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OLG Stuttgart - Entscheidung vom 04.08.1989

2 U 82/89

Normen:
UWG §§ 1,3

Fundstellen:
AnwBl 1989, 568
DRsp II(236)324i
NJW 1989, 2898
NStZ 1989, 536
StV 1989, 443
wrp 1990, 556

In den Gründen betont der Senat, daß es sich bei der Führung der Bezeichnung weder um einen nach § 1 UWG sittenwidrigen Verstoß gegen Standesrecht oder gegen gesetzl. Vorschriften handelt noch um eine Irreführung i. S. [...]
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