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OLG Stuttgart - Entscheidung vom 22.05.1989

3 Ss 21/89

Normen:
AO § 370, § 371 Abs. 1, Abs. 2 Nr. 1 lit. a

Fundstellen:
DRsp-ROM Nr. 1996/17758
NStZ 1989, 436

Ob der Amtsträger angemeldet oder unvermittelt zur steuerlichen Prüfung erscheint, ist unerheblich. Maßgeblich ist allein sein tatsächliches Erscheinen. Ein Amtsträger ist dann i.S. des § 371 Abs. 2 Nr. 1 a AO [...]
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