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OLG Nürnberg - Entscheidung vom 20.12.1989

4 U 2716/89

Normen:
AnfG § 3 Abs.1 Nr.1

Fundstellen:
DRsp IV(438)238a-b
NJW-RR 1990, 1525
WM 1990, 285

a. »Die Abtretung künftiger Forderungen aus Arbeitseinkommen durch den Vertrag vom 4.2.1987 zwischen der Bekl. und dem Schuldner ist nach § 3 Abs. 1 Nr. 1 AnfG anfechtbar. Der Schuldner handelte bei der [...]
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