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OLG Köln - Entscheidung vom 16.05.1989

2 W 80/89

Normen:
ZPO § 850 Abs.2, § 850 a Nr.3, §§ 850 c, 850 d
ZPO § 850 f Abs.1, § 850 i

Fundstellen:
DRsp IV(424)141a-b
FamRZ 1989, 996

(a) »... Gemäß § 850 f Abs. 1 Buchst. a ZPO kann das Vollstreckungsgericht dem Schuldner auf Antrag von dem nach den Bestimmungen der §§ 850 c, 850 d und 850 i ZPO pfändbaren Teil seines Arbeitseinkommens einen Teil [...]
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