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OLG Koblenz - Entscheidung vom 24.04.1989

12 U 751/88

Normen:
AGBG § 9 Abs.2 Nr.2
AVB-Schmuck und Pelze Nr.5.1, Nr.10.4

Fundstellen:
DRsp II(228)168c-d
VersR 1989, 1192

»... Die Bekl. [Versicherer des Kl. in der Juwelen-, Schmuck und Pelzversicherung nach den AVB Schmuck und Pelze (AVBSP 76)] ist .. von der Pflicht zur vereinbarungsgemäßen Entschädigung deshalb befreit, weil die [...]
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