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OLG Koblenz - Entscheidung vom 30.10.1989

14 W 697/89

Normen:
BRAGO § 6

Fundstellen:
JurBüro 1990, 1448
VersR 1991, 201
ZfS 1991, 128

Die sofortige Beschwerde ist unbegründet. Das Landgericht hat im Ergebnis zu Recht die Beweisgebühr nur aus einem Streitwert von 16.478,36 DM berechnet und die Erhöhungsgebühr gemäß § 6 BRAGO unberücksichtigt gelassen. [...]
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