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OLG Koblenz - Entscheidung vom 12.09.1989

14 W 632/89

Normen:
BRAGO § 43
ZPO § 91

Fundstellen:
JurBüro 1990, 997
VersR 1991, 1392

Die sofortige Beschwerde ist nur teilweise begründet. Die Klägerin hat Anspruch auf Erstattung einer Mahnanwaltsgebühr zuzüglich Auslagenpauschale und Mehrwertsteuer in Höhe von 736,44 DM. Bei einem Anwaltswechsel nach [...]
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