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OLG Koblenz - Entscheidung vom 16.08.1989

2 Vollz (Ws) 28/89

Normen:
StVollzG § 56, § 82 Abs.2 S.1, § 101 Abs.1, § 102 Abs.1

Fundstellen:
DRsp IV(467)179b
NStE Nr. 2 zu § 101 StVollzG
NStZ 1989, 550
ZfStrVO 1990, 51

In den Entscheidungsgründen heißt es zur Frage der Rechtmäßigkeit der Anordnung der Urinprobe Ä als Voraussetzung für die Feststellung eines schuldhaften Pflichtenverstoßes i. S. des § 102 Abs. 1 StVollzG Ä u. a.: »... [...]
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