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OLG Karlsruhe - Entscheidung vom 21.06.1989

1 U 1/89

Normen:
BGB §§ 2050, 2055
ZPO § 256

Fundstellen:
DRsp IV(413)209a
FamRZ 1989, 1232
MDR 1990, 55
NJW-RR 1990, 137

»...Das für § 256 ZPO erforderliche Rechtsverhältnis ist eine bestimmte, rechtlich geregelte Beziehung einer Person zu anderen Personen oder Gegenständen (RGZ 144,54; BGHZ 22,43,47). Die Feststellung rechtserheblicher [...]
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