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OLG Karlsruhe - Entscheidung vom 26.06.1989

16 UF 356/87

Normen:
ZPO § 515

Fundstellen:
DRsp IV(416)304a
FamRZ 1990, 83

»... Die Rücknahme der Berufung des Bekl. bedurfte der Einwilligung der Kl., nachdem in der mündlichen Verhandlung v. 12. 5. 1989 die Kl. als Berufungsbekl. mündlich verhandelt hatten. Die Einwilligung haben die Kl. [...]
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