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OLG Karlsruhe - Entscheidung vom 03.04.1989

1 Ss 53/89

Normen:
StGB § 46

Fundstellen:
DRsp III(310)169b
StV 1989, 347

»Das AG ging in seiner Entscheidung vom 20. 6. 1988 vom Normalfall eines Meineids aus, legte den Strafrahmen des § 154 Abs. 1 StGB zugrunde und verhängte gegen den Angekl. unter strafmildernder Berücksichtigung seines [...]
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