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OLG Karlsruhe - Entscheidung vom 09.11.1989

9 U 106/88

Normen:
BGB §§ 535, 536

Fundstellen:
DRsp I(133)414a
WuM 1990, 286

»... Nach ständ. Rechtspr. ist die Vermietung von Wohnraum zum Betreiben eines Bordells sittenwidrig und damit nichtig, wenn ein Mietzins vereinbart worden ist, der in auffälligem Mißverhältnis zu dem objektiven [...]
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